Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Goldtrans.de (Stand 07/2007)

1. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss
zwischen dem Käufer und Goldtrans gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Falle von
Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services;
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
3. Gesetzliche Regelung.
 
2. Vertragspartner
Goldtrans schließt Verträge mit Käufern ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland,
einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (nachfolgend "Käufer" genannt).
 
3. Vertragsgegenstand
Goldtrans liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach
Angebotsannahme. Sollte Goldtrans nachträglich erkennen, dass sich bei den Angeboten ein
Fehler z.B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu der Lieferbarkeit
eingeschlichen hat, wird Goldtrans den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den
Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Goldtrans
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Alle Angebote des Goldtranss sind freibleibend.
 
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch Goldtrans zustande. Der Kunde
verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den
Vertragsabschluss wird der Kunde entweder durch Goldtrans durch eine Bestätigung
unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch
das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Kunde per Internet, so wird
Goldtrans den Zugang der Bestellungen auf elektronischem Wege bestätigen.
 
5. Widerrufsrecht
Kein Widerrufsrecht: Gemäß § 312d Absatz 4 Nr. 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
 
6. Preise & Lieferung
Es gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Goldtrans inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Kosten für Verpackung und Versand. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Wir liefern solange bis kein Bestand eines Artikels mehr vorhanden ist. Ist ein Artikel ausverkauft oder zurzeit nicht lieferbar, ist eine Bestellung des Artikels nicht möglich. Wir versenden die bestellten Artikel innerhalb von 3-4 Werktagen nach Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto.Goldtrans liefert nur an Lieferadressen innerhalb von Deutschland. Mindestbestellwert: 50,– Euro

7. Zahlungsbedingungen
Goldtrans liefert gegen, Vorauszahlung oder Bar bei Abholung . Der Verkäufer stellt dem Käufer für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder per Brief zugeht. Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorauskasse sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung bzw. ansonsten mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzüge fällig und zahlbar. Zahlt der Vertragspartner innerhalb von fünf Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.
Bei Überschreitung der Zahlungsziele behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen und einer
Bearbeitungsgebühr von 3% des Warenwertes vor.
Erfolgt der Zahlungseingang nicht innerhalb 5 Werktage, behält sich die Goldtrans das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.

8. Eigentumsvorbehalt
Goldtrans behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Käufer ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Goldtrans hinweisen und Goldtrans unverzüglich benachrichtigen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Goldtrans berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in Höhe der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme sowie in der Pfändungder Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht dasAbzahlungsgesetz Anwendung findet. Soweit Goldtrans im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Käufer auf die Goldtrans bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Goldtrans die Ware vom Käufer zurückgesandt bekommt bzw. der Käufer die Austauschlieferung vom Goldtrans erhält.

9. Gewährleistung
Goldtrans gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte
Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag
vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und
eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der
Käufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung des Goldtranss bzw. des Herstellers
erwarten kann. Der Käufer hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf
Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer
Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei
versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels
innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei
Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Käufer. Im unternehmerischen
Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und Goldtrans ist berechtigt,
das Produkt nach seiner Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen. Im Fall des
Mangels kann der Käufer gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder
die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Goldtrans kann im Rahmen des § 439 die
vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch
beim zweiten Versuch nicht, so ist der Käufer im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die
Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom
Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und
unerheblich ist. Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei
denn, dass die Goldtrans die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder
Körper entstanden sind. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel
nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein
Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Käufer den Nachweis zu führen,
dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es der Goldtrans frei,
den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies. Im Falle
einer Rücksendung nimmt der Käufer vorher mit Goldtrans Kontakt auf, in welcher Form die
Rücksendung bzw. Abholung durchgeführt wird. Anfallende Versandkosten des Käufers für die
Rücksendung werden von uns übernommen und erstattet. Wir akzeptieren keine „UNFREI“
zurückgesandten Sendungen. Bei unfrei eingesandten Waren wird die Annahme durch Goldtrans
verweigert. Dadurch entstehende unnötige Kosten, gehen zu Lasten des Käufers. Durch den
Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten/Waren treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die
Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Sollten
zurückgesendete Waren keine Fehler aufweisen , werden die Werkstattkosten (mindestens aber
10% des Kaufpreises) und die Rückversandkosten dem Käufer in Rechnung gestellt, auch werden
die entstandenen Versandkosten des Käufers nicht erstattet.
 
10 . Haftung
Die Goldtrans Sat haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem
Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von
vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung
sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet die Goldtrans im
gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung
für Mitarbeiter der Goldtrans begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden.
Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Käufer alternativ zum
Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Umfang einer Haftung von Goldtrans
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
 
11. Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Goldtrans und dem Käufer sowie auf die jeweiligen
Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
 
12. Verschiedenes
Ein Recht des Käufers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die
Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Hamburg oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl des
Goldtranss, soweit der Käufer ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Goldtrans wird sämtliche datenschutzrechtliche
Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten. Die
Farben der im Internet abgebildeten Produkte können aus verschiedenen Gründen
(Monitoreinstellungen, Qualität der Grafikkarte etc.) vom Original leicht abweichen.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der
unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich,
den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung
der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das
gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
Goldtrans , Hamburg