Hinweis Zur Verpackungsverordnung

Der Verkäufer ist gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen ihrer Produkte, die nicht das Zeichen der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa den „Grünen Punkt der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten mit dem Verkäufer unter den im Impressum genannten Kontaktdaten in Verbindung. Der Verkäufer nennt Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackung kostenfrei entgegen nimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an dem Verkäufer zu versenden (siehe  impressum). Die Verpackungen werden von dem Verkäufer wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.