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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Goldtrans.de

1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nicht an, es sein denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Der Verkäufer muß volljährig und voll geschäftsfähig sein.

2. Zusendung
Zusendungen von Gold, Zahngold, Silber, Platin, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko der Versenders.
Jeder Zusendung muß unsere Eigentumsbestätigung beigefügt sein, die vom Verkäufer ausgefüllt ist, mit Name, Anschrift, Kontaktdaten, einer Beschreibung der übersandten Gegenstände, sowie der Bestätigung des Eigentums oder der sonstigen Verfügungsberechtigung durch eigene Unterschrift. Das Formular wird von uns auf www.goldtrans.de zum Ausdruck zur Verfügung gestellt.
Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücken werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen bearbeitet. Der von uns zur Verfügung gestellten Versandbox ist bereits für den Versand frei gemacht und gegen Verlust oder Beschädigung über DHL bis 500 Euro versichert. Für den Transport und dessen Versicherung ist ausschließlich DHL Ihr zuständiger Vertragspartner. Ab einem Materialwert von 1.000,00 Euro kann eine Abholung angemeldet werden.

3. Preisangebot
Nach Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände werden wir dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Grundlage der Bewertung ist der Tageskurs am Tag der Zustellung der angebotenen Gegenstände in unseren Geschäftsräumen. Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet.
Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, senden wir den Gegenstand auf Kosten des Verkäufers an die uns genannte Anschrift zurück.

4. Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet, bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen.
Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschein angegeben, bzw. vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt werden, wird ihm dieses durch uns mitgeteilt. Wir behalten uns das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.

5. Begutachtung
Um eine schnelle Bearbeitung und Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände zu gewährleisten, gestattet der Verkäufer die Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände. Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass die Gegenstände bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden können. Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist.

6. Ankauf und Kaufpreiszahlung
Der Ankauf der übersandten, bzw. uns vorgelegten Gegenstände erfolgt auf Grund der Bestätigung des Verkäufers, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen.
Der Kaufpreis wird ausschließlich und unverzüglich nach Angebotsannahme an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Geldanweisung oder Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch die Barzahlung.
Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern, nach § 14 BGB, muß uns gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muß der Verkäufer uns eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang durch uns vorgenommen.

7. Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens.
Nach Entgegennahme, bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger/Verkäufer verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich an die Firma Goldtrans Edelmetallhandel e.K. zu übersenden.
Der Verkäufer der Rücksendung ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.
Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, da die Sendung beispielsweise keine Edelmetalle enthält, senden wir den Gegenstand gegen eine Rücksendegebühr von 5,90 Euro an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurück.

8. Datenschutz
Alle Kundendaten, persönliche Email-Adressen, Kontonummern oder ähnliche Angaben, die uns anvertraut werden, unterliegen der Geheimhaltung. Wir schützen die privaten Daten, die Sie uns übermitteln und stellen Ihre persönlichen Informationen nicht anderen zur Nutzung zur Verfügung.

9. Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf uns über.

10. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist Hamburg

12. Schlußbestimmung/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

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